FAQs
Was muss ich für den ersten Termin mitbringen?
Sie benötigen eine Verordnung von Ihrem behandelnden ArztIn, welche ab dem ersten Termin bei uns vorgelegt werden muss. Sollten Sie Befunde, Arztbriefe oder Berichte von vorherigen Therapien oder Krankenhausaufenthalten sowie Operationen haben, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Woher bekomme ich eine logopädische Verordnung?
Eine logopädische Behandlung ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Diese kann Ihnen beim Vorliegen einer entsprechenden Symptomatik von bestimmten FachärztenInnen oder auch AllgemeinmedizinernInnen verordnet werden.
Folgende ÄrzteInnen können nach eigener Befundung eine Verordnung veranlassen:
AllgemeinmedizinerInnen, KinderärztInnen, HNO-ÄrztInnen, PhoniaterInnen/ PädaudiologInnen, NeurologInnen, KieferorthopädInnen und ZahnärztInnen.
Welche Kosten habe ich zu erwarten?
Gesetzlich versicherte PatientInnen: Für Kinder bis 18 Jahre trägt die Krankenkasse die gesamten Behandlungskosten. Alle anderen Patient*innen, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen zu Beginn der Behandlung den gesetzlichen Eigenanteil leisten. Dieser setzt sich zusammen aus 10,- Euro Rezeptgebühr plus 10% des Rechnungsbetrags pro Verordnung.
Privatversicherte schließen mit mir einen Honorarvertrag ab und erhalten nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung. Ich berechnen den üblichen 1,8 fachen Satz des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Ich empfehlen Ihnen, sich vorab zu informieren, inwieweit Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Für Verordnungen der Berufsgenossenschaft oder Heilfürsorge (Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr) fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.
Was ist, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehmen kann?
24 Stunden vor dem vereinbarten Termin können Sie diesen kostenfrei telefonisch absagen.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen stelle ich Ihnen die Therapieeinheit privat mit 30 Euro in Rechnung, da ich diese nicht mehr mit den Krankenkassen abrechen kann.
Wie läuft eine logopädische Therapie ab?
Hat Ihr Arzt Logopädie verordnet, können Sie mit mir telefonisch einen Ersttermin vereinbaren (040-56008208).
Zunächst findet ein Erstgespräch (Anamnese) mit Diagnostik statt. So wird der logopädische Befund mit individuellem Behandlungsplan erstellt.
Die Länge der Gesamttherapie kann unterschiedlich ausfallen. Sie hängt z. B. von dem Störungsschwerpunkt und dem individuellen Therapieverlauf ab.
Die Therapie kann als Einzel- oder Gruppentherapie stattfinden.
Kommen Sie auch zu mir nach Hause?
Hausbesuche biete ich an. Abhängig vom Störungsbild und Ihrer Mobilität kann Ihr ArztIn die Therapie als Hausbesuch bei Ihnen zu Hause oder ggf. in einer Einrichtung verordnen. Sprechen Sie mich hierauf gerne an.
Wichtig
Es besteht die Möglichkeit, dass in der Praxis gelegentlich ein Hund eingesetzt wird. Haben Sie Angst oder eine Allergie, sorgen wir selbstverständlich dafür, dass keinerlei Kontakt entsteht. Bitte geben Sie uns bei der Anmeldung gerne einen entsprechenden Hinweis.